Blogpatenschaften - Wir fördern Vernetzung www.offene-plattform.de www.nischenthema.de

Wir fördern Vernetzung

Wie Bildungsspender Steine in den Weg geschmissen werden

Man kommt zu nichts – und schon gar nicht dazu, einen eigenen Blog zu schreiben, wenn so viele andere Baustellen auf einen warten. Aber jetzt, da die größten Baustellen erst einmal behoben sind, nehme ich mir endlich mal wieder die Zeit.

Es ist viel passiert bei Bildungsspender und leider bekommt man auch Steine in den Weg geschmissen. Mit Buecher.de konnte eine super Sondervereinbarung getroffen werden, dass von jeder Bestellung 10% des Einkaufswertes den gelisteten Einrichtungen zugute kommt.

Nach nur wenigen Tagen musste die Aktion abgebrochen werden, weil die Info kam, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Sachen Bildungsspender ermittelt, da Bildungsspender bei dem Börsenverein angezeigt wurde (es gibt schon garstige Menschen). Grund: Es besteht der Verdacht, dass die Buchpreisbindung unterlaufen wird. Laut dieser darf man dem Buchkäufer keinen Vorteil gewähren. Das passiert bei Bildungsspender auch gar nicht. KäuferInnen zahlen im Online-Shop den vollen Preis, Bildungsspender.de erhält dafür eine Vergütung, die an eine gemeinnützige Einrichtung gespendet wird. Bildungsspender ist bei weitem nicht dass einzige Portal, wo so oder so ähnlich vorgegangen wird.

Nicht nachvollziehbar!

Absurd wird es geradezu, wenn man bedenkt, dass die Online-Buchportale selbst Prämiensystemen angeschlossen sind, wo der Käufer direkt profitiert. So können beim Bücherkauf bei buecher.de “webmiles” gesammelt werden, Thalia.de ist mit “happy digits” unterwegs und buch.de nimmt am Bonusprogramm “miles&more” teil. Das geht sogar soweit, dass erhaltene Prämienmeilen beim Kauf preisgebundener Bücher wieder eingesetzt werden können. Buch.de begründet dies so:
“Die Regelungen der Buchpreisbindung werden dabei eingehalten. Die Bonuspunkte werden von miles&more erstattet, so dass bei buch.de stets der gebundene Ladenpreis eingeht.”

Das Oberlandesgericht hat dies sogar mit einer Entscheidung aus dem Jahre 2004 zugunsten von buch.de bestätigt - obwohl hier ja der Endkunde an sich “belohnt” wird, was bei Bildungsspender nicht der Fall ist.

Vorbeugende Maßnahme

Nachdem ich von der Prüfung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels erfahren habe, habe ich in vorauseilendem Gehorsam erst mal alle Online-Buchhändler bis auf Amazon.de als Partner-Shops entfernt. Bei Amazon.de ist es möglich, Buchkäufe von der Vergütung auszunehmen. Alle Buchkäufe auf Bildungsspender werden also ab sofort bis zur Klärung der Sachlage nicht mehr für die registrierten Einrichtungen gezählt – was sehr schade ist, denn Bildung und Bücher gehören ja irgendwie zusammen.

Der Vorfall war extrem demotivierend und hat mich wirklich in ein tiefes Loch geschmissen. Doch hier muss ich mal all den Bildungsspender-Nutzern ein großes DANKE sagen, denn es kam nicht eine böse E-Mail – im Gegenteil. Es gab viele E-Mails, die mir Mut gemacht haben. Das ging soweit, dass manche sogar auf die eigene Spende verzichten wollen, um einen Gerichtsprozess gegen den Börsenverein anzuzetteln. Dazu wird es aber hoffentlich nie kommen!

Ansonsten läuft alles rund. Inzwischen sind über 200 Einrichtungen bei Bildungsspender registriert, die immerhin schon fast 13.000 Euro eingesammelt haben. Das Portal wird immer wieder den Wünschen der Nutzer angepasst und wir starten eine große Weihnachtskarten-Aktion. Auch wenn es für mich fast nichts Schlimmeres als den jährlichen Weihnachtsgeschenkekauf gibt – die Vorweihnachtszeit ist nun mal die umsatzstärkste Zeit des Jahres. Und das sollte man nutzen.

So viel für heute!
ALEX

Verwandte Artikel

Diesen Artikel kommentieren oder den Feedreader abonnieren.

Die Trackback-URL zu diesem Beitrag ist: http://www.bloggerpatenschaften.de/wie-bildungsspender-steine-in-den-weg-geschmissen-werden/trackback/
Kommentare:

Boahhh! Das kann ich gut nachvollziehen, dass sowas frustriert. Lass Dich nur nicht entmutigen! Es ist toll, dass Dich die Teilnehmer bei Bildungsspender nicht im Stich lassen. Möchte mich anschließen: nur nicht entmutigen lassen!!! :-)

Ein Beispiel dafür, wie eine im Grundsatz durchaus akzeptable Regelung durch stupide Anwendung ins Negative abdriftet. Wie sagt man zu einem solchen Vorgehen: Rechtlich durchaus zutreffend, aber moralisch höchst bedenklich!

@Hans: Rechtlich durchaus zutreffend, kann ich nicht mal bestätigen. Buch.de hat ja vor dem Oberlandesgericht Frankfurt im Rechtsstreit Recht bekommen, wonach beim Kauf von Büchern dem Käufer Bonusmeilen gewährt werden dürfen und diese auch zum Buchkauf wieder eingesetzt werden dürfen. Wenn das rechtens ist, ist die Vorgehensweise von Bildungsspender es sicherlich auch, denn hier werden dem einzelnen Endkunden keinerlei Vorteile oder Rabatte gewährt.

Social comments and analytics for this post…

This post was mentioned on Twitter by Blogpaten: Was macht eigentlich #Bildungsspender? Hier ein Zwischenbericht: http://tinyurl.com/yhxufar...

Einen Kommentar hinterlassen

(erforderlich)

(erforderlich)